Während der eigentliche Rechtsgang rund um die Belästigung der ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordentendurch eine obszöne Facebook-Nachricht noch nicht abgeschlossen ist, ist der Gastronom am Dienstag mit einem von ihmgegen"Österreich" abgeblitzt. Richter Gerald Wagner machte klar,"er habe keinen Zweifel, dass die Nachricht" vom Antragsteller stammt.
. Er meint, sein PC samt Facebook-Account wäre auch den Gästen zur Verfügung gestanden. Die von ihm wegen übler Nachrede verklagte Maurer wurde im Oktober zu 3.000 Euro verurteilt, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die"erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Zudem hätte sie die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen..
"."Die Beweiswürdigung habe kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat", hieß es in der Begründung."Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus."
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