Kann man die Liegenschaft nach einer Schenkung verkaufen?

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'Wir planen, unsere Liegenschaft an unsere Kinder auf den Todesfall zu verschenken. Können wir nach der Schenkung die Liegenschaft trotzdem noch verkaufen?'

"Wir planen, unsere Liegenschaft an unsere Kinder auf den Todesfall zu verschenken. Können wir nach der Schenkung die Liegenschaft trotzdem noch verkaufen?"Wir planen, unsere Liegenschaft an unsere Kinder auf den Todesfall zu verschenken.

Wenn der Wunsch besteht, zu Lebzeiten Eigentümer der Liegenschaft zu bleiben, jedoch die Eigentumsrechte für den Todesfall schon jetzt festgelegt werden sollen, kann die Liegenschaft auf den Todesfall verschenkt werden. Dabei kann geregelt werden, ob diese auf den Überrest erfolgt, das heißt unter der Bedingung, dass sich diese im Todeszeitpunkt noch in ihrem Eigentum befindet.

Wenn Sie diese also zu Ihren Lebzeiten verkauft haben, dann geht der Schenkungsvertrag auf den Todesfall ins Leere. Sofern eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegt, kann die Liegenschaft auch zu Lebzeiten von ihnen verkauft werden. Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 18. März 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

 

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