Wien. Die Justiz soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Schon bald wird es wieder möglich sein, auch nicht dringende Verhandlungen im Bereich des Zivilprozessrechts, unter entsprechenden Schutzvorkehrungen, durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das 8.
Gesetz, das heute vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos gebilligt wurde.\nDie Novelle regelt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, vor allem den Einsatz von Videotechnologie auch bei Zivilprozessen, zudem sind eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Unterhaltsvorschuss bis Ende Juni und Erleichterungen für große Vereine vorgesehen. Der Beschluss im Nationalrat wird für kommenden Dienstag angepeilt.
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