, der die Eintrittskarte ins Kaffeehaus oder Freibad sein wird, gilt nicht jeder Corona-Impfstoff. Wie das. Wer sich im Ausland mit dem russischen Impfstoffimmunisieren hat lassen, muss also trotzdem einen negativen Test vorweisen. Eine"Nachimpfung" empfiehlt das Gesundheitsministerium derzeit nicht.
Als"Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" fürs Gasthaus, Hotel und Co. gelten Bestätigungen über eine überstandene Corona-Infektion während der vergangenen sechs Monate, aktuelle negative Antigen- oder PCR-Tests oder eben auch eine Impfung"mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19", wie es in der Verordnung heißt.
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