Ministerium stellt klar: Impfung mit Sputnik oder Sinopharm gilt nicht für Grünen Pass

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Wer sich mit Sputnik V oder Sinopharm impfen hat lassen, muss in Österreich weiter einen negativen Test vorweisen. Eine neuerliche Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff wird Betroffenen nicht empfohlen.

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Für denWie das Gesundheitsministerium klarstellte, werden nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe akzeptiert.immunisieren hat lassen, muss also trotzdem einen negativen Test vorweisen. Eine"Nachimpfung" empfiehlt das Gesundheitsministerium derzeit nicht.

Als"Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" fürs Gasthaus, Hotel und Co. gelten Bestätigungen über eine überstandene Corona-Infektion während der vergangenen sechs Monate, aktuelle negative Antigen- oder PCR-Tests oder eben auch eine Impfung"mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19", wie es in der Verordnung heißt.

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