Das teilte dessen Anwalt Andreas Schweitzer am Freitag der APA mit. Es bestehe"kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung", zitierte Schweitzer aus dem Einstellungsbeschluss.Der 41-Jährige war nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos, das zum Rücktritt von Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache als Vizekanzler und dem Platzen der türkis-blauen Koalition führte, 2019 auf Antrag der Staatsanwaltschaft für mehrere Wochen in U-Haft genommen worden.
Die sonstigen bei den Strafverfolgungsbehörden anhängigen Verfahren sind von der aktuellen Entscheidung nicht betroffen.
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