will allen Schulen ermöglichen, autonom auf Herbstferien verzichten zu können. Voraussetzung soll nur das Vorliegen"relevanter Gründe" sein, heißt es in der Stellungnahme der Personalvertreter zum Gesetzesentwurf. In dem Entwurf ist die Möglichkeit eines Ferienentfalls grundsätzlich vorgesehen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.einheitliche schulfreie Tage von 26. Oktober bis 2.
eingeführt werden. Umgekehrt wird an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet und es werden ein bis drei schulautonome Tage gestrichen. Die Zahl der Unterrichtstage bleibt also gleich.aus zwingenden schulorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen " für einzelne Schulen oder Schularten. Gedacht ist dabei vor allem an berufsbildende mittlere und höhere Schulen, an denen Pflichtpraktika vorgeschrieben sind. Der Vorschlag der Pflichtschullehrer würde viel weiter gehen: Die Bildungsdirektionen sollen festlegen können, dass"alle Schulen oder Schularten den Entfall der Herbstferien, natürlich unter Heranziehung relevanter Gründe, autonom am jeweiligen Schulstandort beschließen können".
Ganz anders würde Kärnten vorgehen: In seiner Stellungnahme regt das Land an, für die Einführung von Herbstferien die Sommerferien entsprechend zu kürzen.
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