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in unerledigtes Bauansuchen erregt die Gemüter. Der Bauwerber spricht von Fristversäumnis. Die Gemeinde sieht das naturgemäß anders und verweist auf das Allgemeine Verwaltungsgesetz. NÖN-Leser Dominik F. möchte in der Gemeinde ein neues Haus errichten. „Ich habe am 1. Dezember 2023 den entsprechenden Antrag eingereicht. Bis heute ist nichts geschehen. Es sollte doch im Sinne der Gemeinde sein, dass mitten im Ortsverband anstatt eines leerstehenden Objektes ein neues Haus entsteht und mit Leben erfüllt wird“, äußert er seinen Unmut über die Verzögerungen. F.
Das versteht F. nicht so ganz. „Die Gemeinde ist oberste Baubehörde. Wozu braucht es hier noch einen Sachverständigen? Den Termin hätten wir schon lange erledigen können.“ Haasmüller dazu: „Bei dem Termin wird die Sachlage besprochen und es wird geprüft, ob das Bauansuchen zum Bebauungsplan passt. Dann werden wir mehr wissen.“ Eine Schlechterbehandlung des NÖN-Lesers weist Haasmüller zurück: „Wir behandeln alle gleich.
Edith Mauritsch ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller Velm-Götzendorf Bauansuchen Firstversäumnis Dominik Fleck
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