Weil heuer keine Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern mehr stattfinden können, dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern als Ersatz Gutscheine in Höhe von bis zu 365 Euro schenken. Das verkündeten die Klubobleute der Regierung, August Wöginger und Sigrid Maurer , am Dienstag.
Zum Hintergrund: Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei. Damit Unternehmer und Mitarbeiter diese Steuerbegünstigung weiterhin in Anspruch nehmen können, kann diese Summe heuer auch in Gutscheinen ausbezahlt werden. Die Regelung soll mit 10. oder 11. Dezember im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes umgesetzt werden. Was noch offen war: Um welche Gutscheine handelt es sich konkret? Gibt es bestimmte Vorschriften? Wöginger erklärte auf KURIER-Anfrage am Freitag weitere Details.Das Modell sei definitiv nicht vergleichbar mit den Gastro-Gutscheinen in Wien, betont Wöginger:"Es handelt sich um ganz normale Gutscheine, die man auch im Alltag erwerben kann.
Wöginger pocht erneut darauf, dass mit den Gutscheinen vor allem der regionale Handel unterstützt werden soll. Er schlägt die Bildung von Einkaufsgemeinschaften vor. Gesetzlich vorgeben könne man das aber nicht:"Das können wir verfassungsrechtlich natürlich nicht einschränken. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand Gutscheine für ein nicht-heimisches Unternehmen verteilt", meint Wöginger.
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