Teichtmeister-Anwalt Rudolf Mayer mit Bodyguards im Foyer des Schwurgerichtssaales: „So schlimm war es noch nie“
Nur wenige Schritte vom Schwurgerichtssaal entfernt stellten sie ihm einen Würgegalgen auf. Ein Hilfsarbeiter legte der „Bestie“, wie sie ihn nannten, den Strick um den Hals und nur wenige Minuten später war Johann Trnka, 38, tot. Seine Hinrichtung war die letzte im Wiener Straflandesgericht. Sie erfolgte am 24. März 1950, Bundespräsident Karl Renner hatte dem Raubmörder die Begnadigung versagt.
In der Nähe dieses Hinrichtungshofes, in der Wickenburggasse, stand am vergangenen Dienstag wieder ein Galgen, ein Demonstrant hatte ihn gezimmert, angeblich als „künstlerische Intervention“. Die Polizei durfte das Mordgerät nicht beschlagnahmen, weil es Ausdruck der „Versammlungsfreiheit“ sei und keine gefährliche Drohung.
Dabei war in den Querbalken in blutroten Lettern „Teichtmeister“ graviert. Das ist der Nachname jenes Ex-Burgschauspielers, der wegen des Besitzes und der Bearbeitung von „pornografischen Gewaltdarstellungen mit Unmündigen“ an diesem Tag zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgefasst hat, bei einer Höchststrafe von drei Jahren.
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