Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn heute in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erneut wegen seiner Asylpolitik verurteilt. Insbesondere ging es um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen.
Der EuGH weist in seinem Urteil zwar auf den Umstand der bereits erfolgten Schließung hin, schreibt aber, dies habe"keine Auswirkungen auf die vorliegende Klage, da auf die Situation zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission die festgestellten Mängel hätten beseitigt worden sein müssen ".Der EuGH verurteilt Ungarn konkret in vier Punkten.
Bereits im Mai 2020 hatte der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg die Aufenthaltspflicht für Asylbewerber in den beiden Transitzonen als"Haft" eingestuft. Anlass war damals der Fall von vier Antragstellern aus dem Iran und aus Afghanistan. Aufgrund dieses Urteils hatte Ungarn damals umgehend die beiden Transitzonen aufgelöst. Menschenrechtsorganisationen hatten seit Jahren die Lebensumstände in den Zonen und den mangelnden Rechtsschutz für die Asylbewerber kritisiert.
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