Erlass bringt Änderungen bei Mathe-Matura

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+++ Erlass bringt Änderungen bei Mathe-Matura +++

Am Dienstag haben an manchen Schulen Maturantinnen und Maturanten gegen die Rückkehr zur verpflichtenden mündlichen Reifeprüfung protestiert. Bildungsminister Martin Polaschek hielt aber an seinem Plan fest und verwies auf zahlreiche Erleichterungen - diese sind in einem Erlass festgehalten. Unter anderem gibt es auch Änderungen bei der Mathe-Zentralmatura: An den AHS werden bestimmte Stoffgebiete gestrichen.

Ab dem heurigen Matura-Haupttermin im Mai sind Kompetenzen im Bereich Konfidenzintervalle, Normalapproximation und Differenzengleichungen nicht mehr prüfungsrelevant, heißt es im Erlass. Außerdem werden die im Vorjahr eingeführten Erleichterungen wie die Gesamtverrechnung aller Punkte, die leichter verständlichen Aufgaben im zweiten Prüfungsteil, die Einführung halber Punkte bei manchen Aufgaben sowie die"Best-of-Wertung" beibehalten.

Eine ähnliche Regelung gibt es auch für die mündliche Matura. Außerdem darf dort an AHS maximal ein Drittel der Themenbereiche gestrichen werden, wenn sie im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden . Bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen innerhalb der Themenbereiche sind auch die vermittelten Lehrinhalte zu berücksichtigen. Was pandemiebedingt nicht ausreichend durchgenommen wurde, darf nicht Teil einer Aufgabe sein.

Verlängert wurde die Abgabefrist für die Vorwissenschaftliche Arbeit an den AHS. Statt am Ende der ersten Schulwoche des zweiten Semesters ist sie erst eine Woche später zu übergeben. Im Erlass geregelt wird auch die Maturaphase selbst. Ab der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres bis zum Beginn der schriftlichen Matura gelten für die Maturanten die Regelungen der Sicherheitsphase: In die Schule darf also nur, wer sich mindestens dreimal die Woche testet. Für die Prüfungstage selbst gilt die 3G-Regel, auch zum Ergänzungsunterricht zur Vorbereitung auf die mündliche Matura darf man nur geimpft, genesen oder getestet.

 

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