Das Kaiser-Franz-Josef-SpitalDie Behörden gehen daher davon aus, dass sich die vier Juristen entweder bei einem externen Krankheitsträger infiziert haben oder der Verursacher ein weiterer Kanzleimitarbeiter ist, dessen Erkrankung mit dem Coronavirus inzwischen wieder ausgeheilt ist. Denn abgesehen von den drei positiven Proben gibt es keine weitere bestätigte Erkrankung in der betroffenen Kanzlei Wolf Theiss.
Das Unternehmen hat hinsichtlich der erkrankten Mitarbeiter den Behörden detaillierte Bewegungs- und Kontaktprofile zur Verfügung gestellt. Diese umfassen sämtliche Personen, mit denen die Betroffenen in der jüngeren Vergangenheit Umgang hatten und die das Coronavirus in die Kanzlei eingeschleppt haben könnten.
Die Rechtspraktikantin hatte Dienstagfrüh das Gericht informiert, nachdem sie am Montagabend von ihrer Erkrankung erfahren hatte. Seither befindet sie sich in häuslicher Quarantäne. Eine Kollegin, mit der sie am Montag längeren Kontakt hatte, wurde vom Präsidium des Landesgerichts vorsorglich nach Hause geschickt.
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