hat das von der türkis-blauen Koalition verhängte Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben.
"In Bezug auf den von der Bundesregierung ins Treffen geführten Schutz von Schülerinnen vor sozialem Druck seitens ihrer Mitschüler verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht,", heißt es in der Begründung weiter - ein Argument, das das Gericht aber nicht gelten lässt, da das selektive Verbot"gerade die Schülerinnen, welche den Schulfrieden selbst nicht stören, trifft.
ja, weil die Christen, Juden, Buddhisten, Hinduisten, die Zeugen Jehovas und was weiß ich wer, keine kleinen Mädchen verhüllen, damit sich die Männer nicht dran aufgeilen! Schöne Grüße an den VfGH_Sprecherin, der besser Augenklappen für muslimische Männer verordnet hätte!
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