„Hilfe beim Selbstmord“ wird im Hinblick auf ein Recht auf freie Selbstbestimmung im Leben wie beim Sterben erlaubt., das mit 1. Jänner 2022 in Kraft tritt, sorgt überwiegend für skeptische bis ablehnende Reaktionen: Für die Ärztekammer ist diese Entscheidung „bedauerlich“, der Katholische Familienverband war „bestürzt“. Die evangelische Kirche pochte - ebenso wie Mediziner - auf Maßnahmen gegen Missbrauch und ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe.
Die Freiheit, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes selbst zu bestimmen, sei ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2011 bestätigtes Grundrecht, das bisher in Österreich ignoriert worden sei.Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Notfallmedizin war erleichtert, dass Tötung auf Verlangen und Verleitung zum Suizid weiterhin strafbar bleiben.
schön langsam beschleicht einem das gefühl, dass der verwaltungsgerichtshof gegen uns bürger ist....
Ein Schweizer Verein setzt in Österreich eine Verfassungsänderung durch? Finde den Fehler....
Das bedeutet dann in weiterer Folge, dass die Feuerwehr auch nicht mehr ausrücken wird, um einen 'Selbstmörder nach freiem Willen' vor dem Absprung zu retten. Und telefonisch angekündigter Selbstmord darf ebenfalls ignoriert werden. Oder sehe ich was falsch?
Ich bin froh, es wurde Zeit. Kirche hat nix zu melden. Sterbehilfe muss es geben.
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