Das wurde am Dienstagvormittag am Landesgericht für Strafsachen Wien entschieden. Das erstinstanzliche Urteil, das zudem vom ORF veröffentlicht werden muss, ist jedoch nicht rechtskräftig. Der ORF kündigte an, in Berufung zu gehen.
Anlass ist ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe.
Der Blogger sieht sich als einstiger Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF"diffamiert und verleumdet".
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