Der ehemalige Hofburg-Kandidat und Politblogger Gerald Grosz hatte den ORF wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung geklagt. Jetzt gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil.für Aufregung. Vor laufender Kamera warf ORF-Moderatorin Schnabl dem Polit-Blogger eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor.
Polit-Blogger Grosz hatte Klage gegen den ORF eingereicht – und zwar wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung. Im Medienrechtsverfahren Gerald Grosz/ORF wurde der ORF heute Vormittag in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen nicht rechtskräftig zu einer medienrechtlichen Entschädigung von 5.000 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Die ORF-Vertreterin der Kanzlei KORN hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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