enzwang durch den Nationalrat. Schon mit 15. März drohen unzähligen Österreichern ohne aktivem Impfstatus somit horrende Bußgelder. Doch noch ist nicht alles verloren: Denn ein unmittelbarer Zwang zum Empfang der Behandlung ist unmöglich – und der Einspruch gegen Strafbescheide ein demokratisches Recht.
Viele Österreicher sind verzweifelt. Dass der Gesetzgeber eine Galgenfrist einräumt, tröstet kaum. Spätestens in der zeitlich noch nicht festgelegten „Phase 3“ folgen – einen Monat nach einem Erinnerungsschreiben – automatisierte Strafen. Wer bis zum Stichtag keine Gen-Behandlung empfing, soll bis zu 600 Euro Strafe im abgekürzten Verfahren zahlen
– außer er macht binnen zwei Wochen eine Ausnahme geltend oder holt den Stich nach. Die Prozedur gilt viermal im Jahr.der zum ordentlichen Verfahren führt. Dort drohenes gilt kein Verschlechterungsverbot. Diese rechtlich einmalige Praxis soll100.000 Verfahren im Jahr würden bei drei Stunden je Beschwerde 180 Beamten binden.
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