Blümel-Durchsuchung nicht wegen Kalendereintrag

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Nach den Angriffen der ÖVP auf die WKStA stellt das Justizministerium nun klar: Blümel-Durchsuchung nicht wegen Kalendereintrag

Wie das Justizministerium am Samstag klarstellte, ist die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel nicht aufgrund des kolportierten Kalendereintrags „Kurz“ erfolgt. Vielmehr ginge es bei den Ermittlungen um den SMS-Verkehr zwischen Blümel und dem Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann. Die ÖVP bezeichnete diese Darstellung in einer Reaktion als „irreführend“.

kein „entscheidender Grund“ für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel gewesen sei. Die WKStA habe den Termin „nicht als rechtlich relevant“ für die Maßnahme betrachtet. Die Staatsanwaltschaft gab bereits in der Anordnung an, dass man sich der Namensgleichheit des Kanzlers mit der Schwiegertochter von Johann Graf bewusst ist.Die ÖVP hatte kritisiert, dass die Hausdurchsuchung aufgrund einer Namensverwechslung erfolgt sei.

Ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung ist laut dem Justizministerium hingegen der medial thematisierte SMS-Verkehrgewesen. Dieser sei als „rechtlich relevant“ eingestuft worden. Neumann hatte im Juli 2017 an Blümel geschrieben und um einen Termin beim damaligen Außenminister und Neo-ÖVP-Chef Sebastian Kurz gebeten, um über eine Spende und „eines Problems, das wir in Italien haben“, zu sprechen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist zuletzt aufgrund von Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.Das Justizministerium hielt am Samstag zudem fest, „dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die ihn entlasten.

 

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Das wollten auch nur miese Türkise Schmieren Komödianten so zurecht biegen wie z. B. Wöginger,.. Der wird bald nur noch den Parkplatz vorm Häfn kehren,..

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