Das Bundesverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof haben eine Tiroler Schülerin nachträglich ihre Mathematik-Matura bestehen lassen. Diese hatte zwar auf ihre Klausur einen Fünfer geschrieben - allerdings wurde ihre Zeugnisnote nachträglich von einem Genügend auf ein Befriedigend korrigiert, was nach den neuen Maturaregeln für einen Vierer im Maturazeugnis reicht.
Interessant ist dann auch die Begründung, warum der Dreier im Wintersemester und der Vierer im Sommersemester trotzdem zu einem Bestehen der Matura geführt hat. Eigentlich zählen später erbrachte Leistungen in der Schule ja mehr. Im Corona-Jahr war dies jedoch anders: Das Verwaltungsgericht maß dem"Befriedigend" im Wintersemester die größere Bedeutung zu -"dies insbesondere mit Blick darauf, dass im Schuljahr 2019/20 - wegen des pandemiebedingten 'Home Schooling' bzw. 'Distance Learning' im Sommersemester 2020 - das Wintersemester 2019 der Zeitraum gewesen sei, in dem eine umfangreichere und gesichertere und damit bessere Leistungsfeststellung möglich gewesen sei.
Die Maturantin hat zwar in Mathe nicht bestanden aber sie hat verstanden wie das System funktioniert. Daher Sehr gut 👍
Geisteskranke Entscheidungen von der Regierung und vom Gericht
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