über die Bahnsteignutzung entstehenden Kosten auf bis zu 200 Mio. Euro. Damit würden entsprechende Zahlungen auf dieInfrastruktur und in Folge auf den österreichischen Steuerzahler zukommen, heißt es gegenüber der APA.
Anfang Juli wurde ein Urteil des EuGH bekannt, in dem die Kosten für die Nutzung der Bahnsteige geregelt wurden. Die Westbahn hatte sich an diegewandt, die wiederum die Frage dem EuGH vorlegte. Die ÖBB zeigen sich von dersehr enttäuscht. Nach ersten unternehmensinternen Schätzungen könnten im Zeitraum 2015 - 2019 Entgelte von bis zu 200 Mio. Euro betroffen sein.
Von der EuGH-Entscheidung seien auch andere europäische Infrastrukturbetreiber, beispielsweise in Deutschland und Polen, betroffen."Wir werden auf allen Ebenen unser Bestes geben, diese potenzielle Kostenlawine vom Steuerzahler abzuwenden und auch auf europäischer Ebene versuchen, eine regulatorische Lösung anzustreben, die im Sinne der Eisenbahnkunden ist", heißt es von ÖBB-Seite.
Einnahmen, welche die ÖBB Infrastruktur nicht aus dem laufenden Eisenbahnbetrieb erwirtschaften kann, müssten von der Republik Österreich kompensiert werden. Die Bilanz 2019 werde natürlich durch die Folgen der EuGH-Entscheidung belastet, so die Staatsbahn.Aus dem Verkehrsministerium kommen bezüglich der Kosten für die ÖBB vorsichtigere Töne.
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