Die Rechtsschutzkommission des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung stellte kein Fehlverhalten fest. Der Vorschlag, das Handy einer Journalistin zu beschlagnahmen, wäre aber"besser unterblieben“. Das Innenministerium arbeitet an neuen Richtlinien.
Innenminister Wolfgang Peschorn hatte am 15. November die Rechtsschutzkommission des BAK um eine Sonderprüfung der Vorgehensweise in diesem Fall ersucht. Tags zuvor war bekannt geworden, dass das BAK angeblich auf Druck von hochrangigen Verfassungsschützern versucht haben soll, die Handys von Krisper und der Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen.
Erst durch Krispers Angabe bei ihrer Zeugenvernehmung, dass sie sich als Bloggerin mit einer selbstständig gestalteten Webseite auf das"Aussageverweigerungsrecht für Journalisten" berufen könne, habe sich eine"geänderte Sachlage" ergeben. Eine positive Erledigung des Ansuchens des BAK wäre laut geltender Rechtslage damit"nicht in Betracht gekommen".
Daher wurde seitens der RSK auch in diesem Fall keine Rechtswidrigkeit erkannt."Das ändert aber nichts an der einhellig vertretenen Überzeugung der RSK, dass die Anregung zur Sicherstellung des Mobiltelefons von Frau Mag. Thalhammer besser unterblieben wäre", betonte die Kommission in ihrem Schreiben.
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