Amazon verstößt gegen EU-Kartellvorschriften

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Amazon verstößt nach Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter gegen Kartellvorschriften.

Der weltgrößte Online-Händler Amazon verstößt nach Einschätzung der EU-Wettbewerbshüter gegen Kartellvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, teilte die zuständige EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

\nDies ist möglich, weil Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler zur Verfügung stellt.

 

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