Doch mit dem Last-Minute-Votum wurde dem Gesundheitsminister mehr Handlungsspielraum gewährt. Mit der Änderung kann er jetzt aber auch regeln,"unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen".
Experten erwarten nun, dass Anschober von den neu gewonnenen Möglichkeiten Gebrauch machen wird und eine Masken-Pflicht erlässt, die nicht nur die Supermärkte, sondern auch andere Arbeitsstätten betrifft.Sobald ein derartiger Erlass kommt, gibt es auch die Möglichkeit zur Strafe für jene, die sich nicht an die Anordnung halten. Für Beobachter kam der Entschluss des Nationalrats gerade deswegen überraschend.
Doch die Meinungsänderung dürfte laut"Presse" vom Gesundheitsministerium ausgegangen sein. Demnach folgten die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien dem Wunsch Anschobers nach mehr Befugnissen. Kommt der Erlass zur Masken-Pflicht, dann könnten Sünder mit bis zu 3.600 Euro belangt werden. Für Unternehmen sollen dann sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro möglich sein.
Die bisherige Masken-Pflicht ist rein rechtlich gesehen nämlich nur ein interner Erlass an den Verwaltungsapparat. Die Grundlage für Strafen ist damit nicht gegeben.
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