Abo-Falle – Wiener Gericht verurteilt Fitness-Kette

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich wegen irreführender Werbung gegen die Betreiber der 'FitInn'-Fitnessstudios geklagt.

Der Verein für Konsumenteninformation hat erfolgreich wegen irreführender Werbung gegen die Betreiber der"FitInn"-Fitnessstudios geklagt.

9,90 Euro monatlich sollte das sogenannte"Pro Flex"-Abo bei"FitInn" kosten. Zumindest suggerierte das er enorm große Aufdruck auf Plakatwänden und auch Werbebannern auf Facebook & Co. Das wäre fein, doch das Kleingedruckte hatte es in sich und hatte das Potenzial unaufmerksame Kunden in eine teure Abofalle.

Die Konsumentenschützer des VKI reichten Klage gegen die Betreiber der Muckibuden ein und waren damit erfolgreich. Das Oberlandesgericht Wien urteilte – nicht rechtskräftig –, dass die platzierten Werbungen für die Kunden irreführend gestaltet und somit unzulässig waren.Auf fitinn.at wurde bis Mitte Oktober 2020 ein Angebot für einen Pro Flex-Abovertrag um 9,90 Euro monatlich gemacht.

Auf Facebook wurde das Abo unter anderem mit"Pro Flex Abo für 9,90€" beworben. Auf Straßenplakaten wurde mit"PRO FLEX Abo bis Jahresende um 9,90* mtl" geworben; nur das Sternchen verwies auf die Fußzeile, in der aufklärende Hinweise enthalten waren.Das OLG Wien gab der Klage des VKI statt und bestätigte eine irreführende Werbung, weil in der Werbung wesentliche Produktmerkmale fehlten.

Der Sternchenhinweis auf den Plakaten konnte die Irreführung ebenfalls nicht verhindern. Die, mit der am Rand einer vielbefahrenen Straße, aufgestellten Plakatwerbung konfrontierten Verbraucher konnten den Inhalt nur flüchtig im Vorbeifahren wahrnehmen. Der schon durch die Schriftgröße hervorgehobenen Preis zog alle Blicke auf sich, die kleingedruckten Erläuterungen im unteren Bereich des Plakats konnte der durchschnittliche Autofahrer nicht lesen.

 

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