situative Winterausrüstungspflicht". Wer sich nicht daran hält, dem drohen saftige Strafen.. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen, zumal ab 1. November ohnehin die situative Winterausrüstungspflicht gilt. ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki erklärt:"Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.
Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für"Mopedautos". Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der"M+S"- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung."Doch damit ist es nicht getan", weiß der Rechtsexperte des Mobilitätsclubs."Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.
So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund"grober Fahrlässigkeit" ablehnen."Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", so Letitzki.
Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki:"Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten." Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.
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