Noch am Tag vor seinem Tode wurde der 59-J�hrige von einem Mitarbeiter der Diakonie im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsberatung aufgesucht. Der Rechtsberater habe den H�ftling in seinem Bett liegend in einem sehr schlechten Gesundheitszustand vorgefunden, so die Diakonie in einer Aussendung. Es habe deutliche Anzeichen einer Haftunf�higkeit gegeben.
Der Rechtsberater erkundigte sich sowohl beim Klienten, als auch bei den Beamten des Polizeianhaltezentrums nach seiner �rztlichen Versorgung und vereinbarte mit ihm am kommenden Tag einen erneuten Beratungstermin. Als er ihn am n�chsten Tag aufsuchen wollte, wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass der Mann in der Fr�h tot in seiner Zelle aufgefunden worden war.
Die Diakonie Rechtsberatung hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft erstattet und erwartet nun eine unabh�ngige und l�ckenlose Aufkl�rung der Umst�nde dieses Todesfalles. Insbesondere ist eine �berpr�fung notwendig, ob die Haftf�higkeit des Klienten gegeben war, als die Schubhaft verh�ngt wurde und w�hrend der Dauer der Haft.
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