von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Asylwerber an der 49-Jährigen vergangen hat, berichteten Vorarlberger Medien am Donnerstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Zu dem angeklagten Vorfall soll es Anfang Juni 2018 im Bereich des Bahnhofsgekommen sein. Die 49-Jährige, die laut psychiatrischem Gutachten auf dem geistigen Niveau einer Siebenjährigen ist, wollte gegen 5.00 Uhr dortkaufen.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen war es jedoch auch für Laien erkennbar, dass die 49-Jährige geistig eingeschränkt ist. In seiner Urteilsbegründung hielt Richter Richard Gschwenter zudem fest, der Asylwerber habe bei der ausgesagt, die Frau sei geistig nicht normal. Er habe die Frau zur Befriedigung seiner Bedürfnisse ausgenutzt.Der Somalier war zudem wegen des versuchten Einbruchsdiebstahls in eine Dornbirner Trafik und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Er wurde vom Schöffensenat zu 15 Monaten Haft verurteilt, dazu kommen neun Monate aus einer zur Bewährung ausgesetztenwegen eines früheren Delikts. Seinem Opfer muss der Mann 100 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Das Urteil ist eine Verhöhnung von Menschen mit einer Behinderung, die bedürfen eines besonderen Schutz von uns, den sie können es nicht selber. Bitte die selbe Aufmerksamkeit wie beim stefansargnagel „zugwichser“
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