Sorge um Schutz von Patientendaten: Gericht weist Klage eines Arztes ab Telematikinfrastruktur Klage
die Klagen eines Arztes gegen Honorarkürzungen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur
– dem Gesundheitsnetz – abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen, begründete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin die Entscheidung. Vorausgegangen war eine etwa fünfstündige Verhandlung, anschließend hatte das Gericht gut eine Stunde hinter verschlossenen Türen beraten. Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hatte sich mit seiner Klage gegen den Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung gewendet. Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur anzuschließen, über die Patientendaten zentral verteilt werden.
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