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Deutschland Schlagzeilen Nachrichten

Die Art und Weise, wie Betriebsrenten bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, verstößt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge nicht gegen das Grundgesetz. Das Oberlandesgericht Hamm hatte die Prüfung angestoßen.

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Warum geht man hier davon aus, dass immer nur Frauen benachteiligt sind und Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben? Gilt das umgekehrt nicht, wenn die Frau Hauptverdienerin mit Betriebsrente war? Gleichgeschlechtliche Ehen werden gar nicht erst in Erwägung gezogen. Befremdlich.

Es ist eine offensichtliche Tatsache, dass Frauen im Falle einer Scheidung besser gestellt sind. Das beginnt beim Kontakt zu den gemeinsamen Kindern und hört beim Unterhalt noch nicht auf. Eine Scheidung führt für die Mehrzahl der Männer zum finanziellen Zusammenbruch.

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