Einheitliche Regeln zum Anleinen von Hunden in Wäldern gibt es zwar nicht. Ab April müssen die Vierbeiner in einigen Bundesländern aber zwingend an die Leine.
München – Sie gelten als bester Freund des Menschen: Mehr als zehn Millionen Hunde leben laut Industrieverband Heimtierbedarf in deutschen Haushalten. Dabei gehört Gassi gehen zu den täglichen Aufgaben eines Hundehalters. Während in einigen Bundesländern Hunde zeitweise oder ganzjährig frei auslaufen dürfen, müssen sie in anderen an der Leine laufen.Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung bei der Leinenpflicht in Deutschland.
In einigen Regionen müssen Hunde zwingend angeleint sein, etwa in Berlin und Thüringen – sonst droht ein Bußgeld. Das Verwarnungsgeld in öffentlichen Grünanlagen beträgt in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise 35 Euro, wie das Bezirksamt informiert. Nur auf ausgewiesenen Freiflächen dürfen die Tiere ohne Leine toben.
Leinenpflicht unter anderem für Park-, Garten- und Grünanlagen; Leine darf maximal zwei Meter lang seinLeinenpflicht für Hunde in ganz Hamburg; Befreiung von der Leinenpflicht bei gehorsamem Hund möglichKeine allgemeine Leinenpflicht vom Land; Kommunen können Pflicht in der Brut- und Setzzeit anordnenLeinenpflicht in der Schonzeit vom 1. April bis zum 15. JuliKeine allgemeine Leinenpflicht vom LandLeinenpflicht in der Schonzeit vom 1. März bis zum 30.
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