Sonne und blauer Himmel in NRW – doch das nächste Tiefdruckgebiet naht bereits. Wer gemäß der „O-bis-O“-Faustregel schon auf Sommerreifen umgestiegen ist, könnte in dieser Woche ein Problem bekommen.
Auch wenn am Dienstag die Sonne in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens scheint, sollte man Regenjacke und Wintermantel noch nicht weghängen: „Beständiges Hochdruckwetter sehe ich momentan leider noch nicht“, sagt ein Sprecher des Deutschen Wetterdienstes in Essen unserer Redaktion. Ungewöhnlich sei das nicht, der April ist für seine Wetterlaunigkeit bekannt. Am Dienstag klettert das Thermometer auf bis zu 11 Grad.
„Wer bereits Sommerreifen aufgezogen hat, sollte das Auto bei den zu erwartenden winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen“, sagt ein Sprecher des ADAC. Wer seinen Wagen dennoch nutzen wolle, der habe keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen, damit er rechtlich vollumfänglich geschützt sei.
Bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert, muss mit 80 Euro und einem Punkt inrechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. „Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldeten Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss“, sagt der Sprecher.
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