WikiLeaks: Assange wird erstmal nicht ausgeliefert

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Julian Assange hat das Recht auf ein Berufungsverfahren. Der britische High Court hat heute entschieden, dass Zusicherungen der US-Regierung für ein faires Verfahren nicht ausreichen. Familie und Unterstützer verlangen von den Vereinigten Staaten, das Auslieferungsbegehren fallenzulassen.

ein weiteres Mal um das Auslieferungsbegehren der Vereinigten Staaten gegen Julian Assange, den Mitgründer von WikiLeaks. Der britische High Court hat entschieden, dass Assange das Recht bekommt, gegen seine Auslieferung in Berufung zu gehen, und damit erstmal nicht ausgeliefert wird.

Anders sieht es bei den beiden anderen US-Zusicherungen aus. Sie beziehen sich auf den ersten US-Verfassungszusatz, der die Rede- und Pressefreiheit garantiert, und auf Assanges australische Nationalität, für die er nicht benachteiligt werden soll. Das Anwaltsteam des Wikileaks-Mitgründers bemängelte, dass ihm von US-Seite in diesen Fragen keine echten Zusicherungen gemacht worden seien.

Die WikiLeaks-Website ist seit 2006 online. Seither wurden darauf mehrere Millionen Dokumente veröffentlicht, darunter zahlreiche geheim gestempelte Regierungspapiere, die auch die Politik der Vereinigten Staaten betreffen. Aus einigen der Veröffentlichungen folgte eine internationale Berichterstattung über US-Kriegsverbrechen in Irak und Afghanistan.

 

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