Die alte Tante vererbt ihrem Pfleger das Vermögen, die Verwandtschaft geht leer aus. Das klingt nach einem Fall von Erbschleicher ei und viel Streit. Wie Erblasser und Angehörige sich dagegen schützen.
Ist von Erbschleicherei die Rede, geht es meist um Betrug, Untreue oder Nötigung. Solche Delikte stehen erst im Raum, wenn alte, kranke oder labile Menschen bedroht oder massiv unter Druck gesetzt werden, ihr Testament zugunsten Dritter zu ändern. Sehr viel häufiger geht es Bittler zufolge jedoch um unmoralische Beeinflussungen. Etwa solche, bei denen die Hilfe oder Pflege versagt würde, wenn keine Schenkung oder Erwähnung im Testament erfolgt.
Aus Sicht von Angehörigen funktioniert reger Kontakt zudem wie ein Frühwarnsystem: Erzählen Eltern und Großeltern auffallend oft von netten, bis dahin unbekannten Besuchern oder wollen plötzlich vertraute Angehörige nicht mehr sehen, kann das darauf hindeuten, dass etwas im Argen liegt. Misstrauen ist angebracht. Denn Isolieren und Abschotten gehört zur Erbschleicher-Strategie.
Ehepaare können sich mit einem Ehegattentestament schützen. Sie setzen sich darin gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Diese kommen dann erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils zum Zug. Der Vorteil an dieser Berliner Testament genannten Variante: Überlebende Ehepartner und Ehepartnerinnen sind weitestgehend an den gemeinsam abgefassten letzten Willen gebunden.
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