Bereits eingelegte Widersprüche gegen Aufnahmen bei Google Street View gelten nicht für neue Aufnahmen des Dienstes. Darauf weist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, hin. Wer seine Privatsphäre schützen wolle, müsse erneut widersprechen.
Google Street View ist praktisch "für viele, die sich für eine Mietwohnung interessieren, die etwas anliefern müssen oder die einfach nur sehen wollen, wer, wie und in welcher Umgebung wohnt", weiß Roßnagel, der auch Sprecher der vom Bundesbildungsministerium geförderten Plattform Privatheit ist. Doch nicht alle Nutzer hätten gute Absichten: "Die Abbildung von Haus, Wohnung, Garten und Umgebung erlaubt Rückschlüsse auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeiten und vieles meh
Google Street View Datenschutz Privatsphäre Aufnahmen Widerspruch
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