Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag auf Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um unnötige Belastungen für Unternehmen durch eine über das Ziel hinausschießende Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vermeiden.
Einen Anpassungsbedarf sieht der Bundesrat vor allem aus drei Gründen: Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG ist ihm zufolge gar nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle. Die Grundverordnung und ähnliche Vorschriften dienten auch nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung.
. Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet etwa durch Online-Händler können damit zwar noch abgemahnt werden. Für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Kostenerstattung mehr. Dies gilt auch bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Die Länderkammer leitet den Gesetzentwurf nun an die Bundesregierung weiter, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend geht die Vorlage an den Bundestag, der dann darüber entscheidet.
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