Studien zeigen, dass die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen ein Umweltproblem darstellt. Im Bioabfallbereich wird nun per Gesetz dagegen vorgegangen.
Im Detail betrifft das alle Personen, die ihren Biomüll von einem Entsorgungsbetrieb abholen lassen. Der dafür zuständige Paragraph 2a, „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“, wurde extra dazu eingeführt und soll dann bereits am Mai 2025 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um sogenannte Störstoffe. Sie finden sich aufgrund falscher Mülltrennung im Biomüll und stellen insbesondere im Bereich Kompostierung und Biogaserzeugung eine große Herausforderung dar. Da sie nämlich nicht abbaubar oder sogar schädlich sind, können Störstoffe die Qualität des Endprodukts beeinträchtigen, die Verarbeitungsanlagen beschädigen und die Umwelt belasten.
Wie hoch diese ausfallen, liegt laut MyHomebook im Ermessen der Kommunen. Zum Vergleich: Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei groben Verstößen im Bereich Bioabfall bereits sehr hohe Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.
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