Wenn ihr eine Gasheizung besitzt, dürft ihr das am 31. März nicht vergessen

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Die Mehrwertsteuer war für eine bestimmte Zeit von 19 auf 7 Prozent reduziert. Genau diese Steuerentlastung der Bundesregierung endet am 1. April 2024. Dann fallen wieder 19 Prozent an. Damit ihr eine genaue Abrechnung erhaltet, solltet ihr den Zählerstand am 31. März 2024 ablesen und eurem Energieversorger mitteilen. Zähler der Gasheizung unbedingt ablesen Da zum 1. April die Mehrwertsteuer auf Gas von 7 auf 19 Prozent steigt, solltet ihr euren Gaszähler am 31.

Ihr könnt den Zählerstand auch rückwirkend zu einem gewissen Datum angeben. Wichtig ist nur, dass ihr den Wert am 31. März ablest. Schreibt euch die Werte auch selbst für eure eigene Kalkulation auf. Ich notiere die Zählerstände für Gas und Strom jeden Monat.

 

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