Nach Petr Bystron trifft es nun einen weiteren AfD-Abgeordneten: Der Bundestag hebt auch die Immunität von Hannes Gnauck auf. Hintergrund ist laut einem Medienbericht eine Disziplinarklage aus alten Zeiten.
Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Abend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten die Abgeordneten die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens" gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative.
Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, erklärte am Abend, er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits vor Wochen angeboten, seine Immunität aufzuheben, um im Raum stehende Vorwürfe auszuräumen. Bas habe ihn damals wissen lassen, dass dieser Schritt nicht notwendig sei.
Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde heute dessen Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.
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