Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Waffen an vier bayerischen Bahnhöfen während der Zeit der Fußball-EM verboten. Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2024, 6 Uhr, eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe München , Nürnberg , Würzburg und Augsburg erlassen.
Ziel des Verbots ist es demnach, Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasse alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
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