Bünde/ Herford / Minden . Das vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster laufende Verfahren um die verfassungsrechtliche Einstufung der AfD wirkte sich am Montag auch auf ein zeitgleich vor dem Verwaltungsgericht Minden laufendes Verfahren um Waffenbesitzkarte n eines ehemaligen AfD-Mitglieds aus Bünde aus. Dem Sportschützen waren seine Waffenbesitzerlaubnis widerrufen worden und er musste seine Gewehre verkaufen. Gegen den Entzug der WBK klagte er in Minden .
Um aus dem Zeitproblem – das OVG Münster hat im AfD-Verfahren noch weitere Prozesstage bis Juni angesetzt und die AfD-Anwälte versuchen offenbar, das Verfahren über die Wahltermine zu ziehen -, schlug die Mindener Richterin einen Vergleich vor: Frühestens 2025 darf der Bünder neue Waffenbesitzkarten beantragen. Die jetzt genannten Vorbehalte werden dann nicht mehr eingewendet. Weisung an die Mitarbeiter Doch dagegen sperrte sich die beklagte Herforder Waffenbehörde.
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