Wer betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnehmen muss, sollte sich vor einer Auslandsreise genau erkundigen, welche rechtlichen Bestimmungen dazu im jeweiligen Land gelten. Dazu rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte . Das sei wichtig, damit es bei der Einreise keine Probleme am Zoll sowie im Urlaubsland mit der Polizei gibt.
Grundsätzlich gilt: Um eine medizinische Versorgung sicherzustellen, darf man betäubungsmittelhaltige Arzneimittel ins Ausland mitnehmen. Allerdings muss ein Arzt diese verschreiben. Zudem man darf sie nur für den persönlichen Gebrauch in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge einpacken. In der Regel ist die Mitnahme für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen möglich.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums gilt: Man sollte sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss Angaben zur Wirkstoffbezeichnung und -menge enthalten sowie zu den Einzel- und Tagesdosierungen und der Dauer der Reise. Sie sollte dem Leitfaden für Reisende des INCB entsprechen.
Übrigens: Auch wenn in Deutschland seit dem 1. April 2024 medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, gilt diese Regelung in vielen anderen Ländern nicht - somit brauchen Reisende dafür in der Regel weiterhin eine beglaubigte Bescheinigung.
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