Du bist schwanger und fragst dich, ob dir Mutterschaftsgeld zusteht? Hier erfährst du, wer Anspruch auf die finanzielle Absicherung hat und wo man es beantragt.
Im Normalfall endet die Schutzfrist acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten endet sie zwölf Wochen nach der Geburt. Anders als der Mutterschutz vor der Geburt sind die acht oder 12 Wochen danach bindend.Mit Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist ist eine Frau berechtigt, Mutterschaftsgeld zu erhalten. Gezahlt wird der Mutterschutzlohn von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt.
Zum Teil bieten auch private Krankenversicherungen ein Krankentagegeld an, das das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt. Jedoch muss dafür im Voraus ein entsprechender Tarif gewählt worden sein. Das Mutterschaftsgeld wird bei der eigenen, gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Dafür ist die Bescheinigung vom Frauenarzt bzw. der Frauenärztin notwendig und ein entsprechendes Formular. Bei vielen Krankenkassen kann man den Antrag online stellen oder online ein PDF Formular herunterladen und anschließend beides einreichen. Meist dauert es eine Weile, bis der Antrag genehmigt wird. Deshalb rechtzeitig vorplanen.
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