Die Beobachtung der AfD ist gerichtsfest, weitere Schritte stehen dem Verfassungsschutz offen. Das setzt eine gefährliche Entwicklung in Gang. Ein Kommentar.– jedoch vergeblich. Am Montag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil aus der Vorinstanz, wonach Deutschlands Inlandsgeheimdienst die Partei als „extremistischen Verdachtsfall“ führen und damit weiter beobachten darf.
Seine Einschätzung leitet der Verfassungsschutz nicht aus dem Programm der Partei ab, sondern aus mehreren Hundert Äußerungen ihrer Funktionäre und Mitglieder. Eine umstrittene Praxis. Trotzdem, die AfD verwende den ethnisch-kulturellen Volksbegriff nicht deskriptiv, sondern verknüpfe ihn „mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird“.
Denn zur Wahrheit gehört auch: Immer wieder erntet der Verfassungsschutz dafür Kritik, dass er sich seinen Extremismusbegriff so zurechtbiegt, wie es dem jeweils amtierenden Innenminister gerade passt. Als CSU-PolitikerMinister war, kam die Kritik vor allem von links. Auch die Urteilspraxis der Gerichte ist seit Jahrzehnten umstritten.
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