Mainz. Für den 128. Deutschen Ärztetag ist klar: Medizinstudierende im Praktischen Jahr müssen eine einheitliche Aufwandsentschädigung erhalten, die in der Höhe mindestens dem BaFöG-Höchstsatz entspricht – das sind aktuell 934 Euro im Monat. Einen entsprechenden Antrag haben die Delegierten mit großer Mehrheit verabschiedet.
„Eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes, der Obergrenze in der aktuellen Approbationsordnung, ermöglicht es Studierenden, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund mit dem nötigen Fokus und Zeit ihrer Ausbildung nachzugehen.“ Die Auszahlung des Betrages, ohne Abzüge durch Sachleistungen, gebe den Studierenden die Autonomie zur Selbstverwaltung dieses Betrages.
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