Der Angeklagte David L. vor dem Landgericht Frankenthal.
Im Mai 2016 hat ein 35-Jähriger seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses geworfen.Weil er seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses geworfen hat, muss ein Mann aus Rheinland-Pfalz 15 Jahre in Haft. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den 35-jährigen David L. wegen Mordes, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.
Im Drogenrausch, so die Anklage, habe der Mann Mitte Mai 2016 zunächst mit einem Messer auf seine Freundin eingestochen und dann das Kind aus dem Fenster geworfen. Grund war offenbar Eifersucht, weil die Mutter sich mehr mit dem Säugling beschäftigte als mit ihm. Das Kind stürzte 7,5 Meter tief und starb an einem mehrfachen Schädelbruch. Als die Polizei David L. festnehmen wollte, bedrohte er seine anderen beiden Kinder mit dem Messer. Daher der Vorwurf der Geiselnahme.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Die hatte noch ein vergleichsweise mildes Strafmaß gefordert, da sie bei dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah wegen seines Drogenkonsums. Die Nebenklage hatte dagegen eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie argumentierte ebenfalls mit dem Drogenkonsum des Angeklagten.
Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte trotz der schweren Anschuldigungen kurzzeitig freigelassen wurde. Grund waren die Verzögerungen in seinem Prozess. Kurz vor Ende der Verhandlungen erkrankte eine Vorsitzende Richterin schwer und wurde dauerhaft dienstunfähig. Der Prozess musste mit einem neuen Vorsitzenden neu beginnen. Das Bundesverfassungsgericht sah beim Angeklagten das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt.
Da wundert sich die Justiez das kein Bürger sie noch versteht!
Warum hat der Spinner sie nicht in ein Heim abgegeben? 🤔
Bin für eine Abschaffung der eingeschränkten schuld Fähigkeit die Person hat bewusst Drogen genommen. Im Knast hat er seine Hölle weil selbst unter Häftlingen sind solche Menschen wertlos
philoheute ..lies mal was die Verteidigung sagte (liegt nahe...) ... aber deswegen könnte ich niemals Anwalt werden... könnte das nicht amk
Gute Güte! Zügelt eure Selbstjustiz! Natürlich ist das erschreckend! Aber dafür haben wir Justiz und Therapie!
Und noch was! Das Stück Scheisse ist kein Vater!
Ich hoffe das Schwein leidet richtig in Knast! Sollte ich die Chance haben in meinem Leben, diesem Abschaum Schaden zuzufügen, werde ich das mit Freude und einem Lächeln auf den Lippen machen. Widerlicher Abschaum!
Schade in so eine Fall das es bei uns nicht mehr heißt..... 'Auge um Auge Zahn um Zahn' ich würde mich ohne mit der Wimper zu zucken zur Vollstreckung bereit erklären.
Und nach den 15 Jahren aus dem zweiten Stock werfen. Besser aus dem 20.
Unverständlich. Es wurde auf Mord erkannt. Dafür lässt §211 StGB nur ein Strafmaß zu: lebenslang!
Zu wenig.
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