Denn da Haller den Ball im Strafraum unbedrängt annehmen konnte und danach die volle Kontrolle über das Spielgerät hatte, entstand dem Regelwerk entsprechend eine neue Spielsituation, wodurch das zuvor bestehende Abseits des heranstürmenden Beste hinfällig wurde. So entschied Reichel, nachdem er sich die Bilder selbst noch einmal angeschaut hatte, erneut auf Strafstoß.
Jetzt stellte sich nur noch die Frage: War es ein normaler Zweikampf um den Ball und damit Gelb für Haller - oder aber eine Notbremse, was die Rote Karte zur Folge hätte haben müssen? Argumente konnte man für beide Interpretationen finden.Da Haller zu diesem Zeitpunkt bereits ausgewechselt war, musste Reichel die Sanktion gegen den an der Seitenlinie stehenden Ivorer aussprechen - und zeigte ihm nachträglich die Gelbe Karte.
Die Antwort: Nein, auch bei Rot für Haller hätten die Dortmunder zu elft weiterspielen dürfen. Der Grund: Ein bereits ausgewechselter Spieler kann zwar sanktioniert, aber nicht vom Platz gestellt werden. Nur, wenn sich ein Spieler zum Zeitpunkt der Sanktion unter den regulären Spielern einer Mannschaft auf dem Feld befindet, geht mit einer Roten Karte auch eine Unterzahl einher.
Der Wechsel von Haller zu Füllkrug war aber bereits vollzogen. Dass das Spiel in der Zwischenzeit noch gar nicht wieder fortgesetzt wurde, ist dabei irrelevant. Ein Wechsel gilt als komplettiert, sobald der eingewechselte Spieler mit Erlaubnis des Schiris das Feld betritt. Dies war eindeutig der Fall.
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