Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen und Hinweise der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie bei Besuchen ärmerer Gegenden nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht. • Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
• Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
• Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts. In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und wenn keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
• Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen
beantragen mussten. Hierzu gehörten Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.Seit 2019 dürfen unter anderem U.S.-Kreuzfahrtschiffe, U.S.-Privatyachten sowie U.S.- Privat- und Geschäftsflugzeuge nicht mehr in Kuba anlegen bzw. landen. Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen weiterhin Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
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