Urteile - Bundesverfassungsgericht weist Klagen der AfD ab

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Die AfD-Fraktion ist mit dem Versuch gescheitert, einen Posten für sich im Bundestagspräsidium mit einer Organklage beim Bundesverfassungsgericht zu erstreiten.

Das Gericht wies den Antrag als offensichtlich unbegründet zurück,

. Es gebe keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestags, die Wahl so auszugestalten, dass das Ergebnis zugunsten der AfD ausfalle, hieß es zur Begründung.. Hier ging es um die Klage eines einzelnen AfD-Abgeordneten, die ebenfalls erfolglos blieb. Geklagt hatte der Abgeordnete Jacobi, der im November 2019 als Einzelperson einen Fraktionskollegen vorschlagen wollte. Sein Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen.

Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 hatte die AfD als einzige Fraktion noch nie einen Stellvertreter-Posten im Präsidium inne. Die anderen Parteien hatten sämtlichen Kandidatinnen und Kandidaten die Mehrheit verweigert. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellt.

 

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Wie naiv von der AfD. Jeder weiß, das BVG schötzt den Status Quo.

Na? Wer hätte etwas anderes erwartet?

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