Vor rund zehn Jahren annektierte Russland die Halbinsel Krim. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht nun ein deutliches Urteil.Die Richter in Straßburg geben einer Klage der Ukraine statt: Russland hat Menschenrechtsverletzungen auf der Krim begangen.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel verurteilt.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.Russland hat die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt.
Die Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat. Es gebe genügend Beweise dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien.
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